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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X B 62/00 |
§§: | EStG § 15 |
Schlagwörter | Betriebsaufspaltung, Bauunternehmen, wesentliche Betriebsgrundlage |
Rechtsfrage: | Nutzt eine GmbH, die ein Bauunternehmen betreibt, ein Grundstück, das mit Büroräumen, Garagen, Lagerhallen und einer Klempnerwerkstatt bebaut ist, welche fünfzig Jahre vor der Anmietung durch die GmbH für den Betrieb eines Kolonialwarenhandels umgebaut worden sind, stellt dann das Grundstück keine wesentliche Betriebsgrundlage für den Betrieb der GmbH dar? |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 15.03.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 288/99 E, SolZ, Ki |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 549 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 84 43 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.11.2000 |
Erledigungs-Az: | X B 62/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: X R 4/01 - erledigt durch BFH-Urteil vom 18.9.2002 - X R 4/01 (NV) |