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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-110/17 (EuGH)
§§: AEUV Art. 63, EWR-Abkommen Art. 40
Schlagwörter EG, EU, Belgien, Vermietung, Grundstück, Mietwert
Rechtsfrage: Klage der Europäische Kommission gegen Königreich Belgien: Die Europäische Kommission beantragt, - festzustellen, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 63 AEUV und Art. 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verstoßen hat, dass es Rechtsvorschriften beibehalten hat, die vorsehen, dass bei der Bewertung von Einkünften aus nicht vermieteten Immobilien oder aus Immobilien, die an natürliche Personen vermietet werden, die diese zu nicht beruflichen Zwecken nutzen, oder an juristische Personen, die diese natürlichen Personen zu privaten Zwecken überlassen, im Fall von Inlandsimmobilien die Bemessungsgrundlage nach dem Katasterwert und im Fall von Auslandsimmobilien nach dem tatsächlichen Mietwert berechnet wird, - dem Königreich Belgien die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Kommission ./. Belgien
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2017 Nr. C 121 S. 19
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 12.04.2018
Erledigungs-Az: Rs C-110/17
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 06 42