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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 51/15 (BFH)
§§: EStG § 17 Abs. 2, EStG § 17 Abs. 4
Schlagwörter Darlehen, Verlust, Anschaffungskosten, Krise
Rechtsfrage: Erhöhung des Auflösungsverlusts einer GmbH durch endgültig gewordene Darlehensverluste: Ist bei der Feststellung der Krise eine Gesamtbetrachtung von Besitz- und Betriebsgesellschaft vorzunehmen? - Haben sich die steuerrechtlichen Maßstäbe für die Berücksichtigung von Darlehensausfällen als nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts geändert? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 26.03.2015
Vorinstanz/AZ: 10 K 1107/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 03 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.10.2017
Erledigungs-Az: IX R 51/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 24 75