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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 25/16 (BFH) |
§§: | KStG § 32 a Abs. 2, EStG § 10 d Abs. 4 Satz 4, EStG § 10 d Abs. 4 Satz 5 |
Schlagwörter | Steuerbescheid, Bestandskraft, Änderungsmöglichkeit |
Rechtsfrage: | In welchem Umfang ermöglicht § 32 a Abs. 2 KStG eine Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide und welcher Bescheid ist zu ändern, wenn die Körperschaftsteuer bereits 0 EUR beträgt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 16.02.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 2574/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 10 71 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 31.01.2018 |
Erledigungs-Az: | I R 25/16 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 08 54 |