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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 70/06 (BFH) |
§§: | EStG § 34 Abs. 3, EStG § 19 |
Schlagwörter | Ermäßigter Steuersatz, Tarifermäßigung, Mehrjährige Tätigkeit, Aktienoption, Geldwerter Vorteil |
Rechtsfrage: | Stellen geldwerte Vorteile aus einem Aktienoptionsprogramm als sog. Anreizlohn eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit dar und erfordert die Mehrjährigkeit, dass zwischen Einräumung und Erfüllung des Optionsrechts mehr als zwölf Monate liegen und der Arbeitnehmer in diesem Zeitraum auch beschäftigt war? (Vgl. auch BFH-Urteil vom 19.12.2006 VI R 136/01, DStR 2007 S. 234) - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 18.10.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 2080/05 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 413 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 01 45 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.07.2008 |
Erledigungs-Az: | VI R 70/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 38 02 |