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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 45/03 |
§§: | EStG § 4 d |
Schlagwörter | Unterstützungskasse, Überversorgung, Betriebsausgabe, Betriebliche Altersversorgung, Altersversorgung |
Rechtsfrage: | Höhe der abzugsfähigen Zuwendungen an eine Unterstützungskasse: Dürfen Aufwendungen einer GmbH für die betriebliche Altersversorgung durch eine Unterstützungskasse stichtagsbezogen nur 75 v.H. der Aktivlöhne betragen, so dass auf eine Überversorgung entfallende Aufwendungen nach § 4 d EStG nicht abzugsfähig sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 23.04.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 3089/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 35 53 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.02.2004 |
Erledigungs-Az: | I R 45/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 30 36 |