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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 45/08
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, KStG § 27 Abs. 3 Satz 2, GewStG § 7, AO § 129
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Rohgewinn, Umsatztantieme, Offenbare Unrichtigkeit, Betriebsprüfung
Rechtsfrage: VGA bei Zusage einer Umsatztantieme mit tantiemefreiem Sockelbetrag? VGA bei Tantieme in Höhe der Hälfte einer 5%-igen Rohgewinnmarge? VGA bei Bemessung der Pension an Umsatztantieme? Offenbare Unrichtigkeit bei Auswertung eines (unklaren) Betriebsprüfungsberichtes? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 04.03.2008
Vorinstanz/AZ: 6 K 5337/05 K, G, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 31 00
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.03.2009
Erledigungs-Az: I R 45/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 01 80