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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 85/98 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Gesellschaftergeschäftsführer, Freiberufliche Tätigkeit, Verdeckte Gewinnausschüttung, Tantieme |
Rechtsfrage: | Ist die Gesamtausstattung von freiberuflich tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern, die die wesentliche Unternehmenstätigkeit selbst erledigen, mit einem hohen Tantiemeanteil angemessen oder stellen die Tantiemen, die 50 v.H. des Jahresüberschusses übersteigen, verdeckte Gewinnausschüttungen dar? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 26.05.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 8652/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 99 07 25 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.03.2000 |
Erledigungs-Az: | I R 85/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 12 58 |