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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 1/17 (BFH) | 
| §§: | EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, StVO | 
| Schlagwörter | Arbeitslohn, Bußgeld, Parkplatz, Veranlassungszusammenhang, Eigenbetriebliches Interesse | 
| Rechtsfrage: | Führt die durch einen Paketzustelldienst geleistete Zahlung der gegenüber ihm als Halter der Fahrzeuge festgesetzten Verwarnungsgelder wegen Falschparkens seiner Arbeitnehmer bei der Zustellung der Pakete bei diesen zu Arbeitslohn? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf | 
| Vorinstanz/Datum: | 04.11.2016 | 
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 2470/14 L | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2017 S. 315 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 01 36 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 13.08.2020 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 1/17 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 16 15 |