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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 44/03
§§: VwZG § 3 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Zustellung, Postzustellungsurkunde, Geschäftsnummer, Feststellungsbescheid
Rechtsfrage: Reicht es zur Angabe der Geschäftsnummer i.S. des § 3 Abs. 1 Satz 2 VwZG aus, wenn im Vordruck der Postzustellungsurkunde unter 1.1 die Steuernummer und unter 1.2 "geänderter Feststellungsbescheid" verbunden mit dem Feststellungszeitraum angegeben wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.09.2001
Vorinstanz/AZ: 12 K 5320/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 15 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.10.2005
Erledigungs-Az: IV R 44/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 04 03