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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 28/12 (BFH)
§§: AO § 218 Abs. 2, EStG § 36 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Abrechnung, Anrechnung, Lohnsteuer, Abfindung, Insolvenz
Rechtsfrage: Anrechnung nicht abgeführter Lohnsteuer: Können die bei der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers als Einkünfte erfassten Lohnsteuerabzugsbeträge angerechnet werden, wenn der in Insolvenz gefallene Arbeitgeber die im Rahmen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vereinbarte Abfindung nicht in voller Höhe an den Arbeitnehmer ausgezahlt, aber in der Steuerbescheinigung die auf die gesamte vereinbarte Abfindung entfallende Lohnsteuer ausgewiesen hat, ohne den gesamten ausgewiesenen Betrag an das Finanzamt abgeführt zu haben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 24.04.2012
Vorinstanz/AZ: 6 K 1498/11 AO
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 1935
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 26 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.11.2013
Erledigungs-Az: VII R 28/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 03 95