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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 34/19 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 15 Abs. 4 Satz 3, EStG § 15 Abs. 4 Satz 4 Alt. 2 |
Schlagwörter | Termingeschäft, Fremdwährungsdarlehen, Verlustausgleich, Sicherung |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei Verlusten aus einem zur Zinsabsicherung eines variabel verzinslichen betrieblichen Fremdwährungsdarlehens (hier in Schweizer Franken) erst ein Jahr nach dem Darlehensvertrag abgeschlossenen Zins-Währungsswap um nach § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG nicht ausgleichsfähige Verluste aus Termingeschäften? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 22.07.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1157/17 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.02.2023 |
Erledigungs-Az: | IV R 34/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zum Teil begründet - Revision zum Teil unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 05 42 |