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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 37/20 (BFH) |
§§: | EStG § 1 Abs. 3 Satz 3, AEUV Art. 21, DBA-Norwegen Art. 18 Abs. 1 |
Schlagwörter | Doppelbesteuerung, Besteuerungsrecht, Unbeschränkte Steuerpflicht, Rente |
Rechtsfrage: | Ist § 1 Abs. 3 Satz 3 EStG - jedenfalls beim Bezug von Auslandsrenten - einschränkend dahingehend auszulegen, dass das deutsche Besteuerungsrecht tatsächlich und nicht nur abstrakt beschränkt worden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 10.09.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 380/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 20 75 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.10.2023 |
Erledigungs-Az: | I R 37/20 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 02 17 |