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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 46/12 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
Schlagwörter Doppelte Haushaltsführung, Eigener Hausstand, Kostentragung, Eingliederung, Haushalt, Eltern
Rechtsfrage: Unter welchen Voraussetzungen ist im Rahmen der doppelten Haushaltsführung von einem eigenen Hausstand eines Alleinstehenden im im Miteigentum stehenden elterlichen Haus auszugehen, wenn dieser mit einem -bereits älteren-- alleinstehenden Elternteil zusammenlebt (Mehrgenerationenhaushalt bzw. Haushalt des Alleinstehenden, in den der Elternteil aufgenommen wurde)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 14.02.2012
Vorinstanz/AZ: 3 K 2338/09
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 1921
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 23 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.01.2013
Erledigungs-Az: VI R 46/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 11 48