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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 5/21 (BFH) |
§§: | EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4, EStG § 19 |
Schlagwörter | Zusammenballung, Ermäßigter Steuersatz, Teilabfindung, Versorgungsbezüge, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit |
Rechtsfrage: | Kann bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (hier: nachträgliche Vereinbarung eines Kapitalwahlrechtes bezüglich einer Pensionszusage und Auszahlung einer teilweisen Kapitalabfindung) grundsätzlich auf das Merkmal der atypischen Zusammenballung der Einkünfte verzichtet werden? - Kommt eine ermäßigte Besteuerung gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG nur dann in Betracht, wenn die komplette Versorgungsleistung in einer Summe als Kapitalleistung ausgezahlt wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 16.06.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1449/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 10 22 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.11.2023 |
Erledigungs-Az: | VI R 5/21 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 02 67 |