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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 40/12 (BFH) |
§§: | KStG § 14 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, EStG § 15 Abs. 1, KStG § 34 Abs 10 b |
Schlagwörter | Organschaft, Gewerbliche Einkünfte, Organgesellschaft, Personengesellschaft |
Rechtsfrage: | 1. Muss zur Anerkennung einer ertragsteuerlichen Organschaft die Organträgerin (eine KG) bereits zu Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft eine gewerbliche Tätigkeit ausüben? Sind Vorbereitungshandlungen der Organträgerin für die Annahme einer gewerblichen Tätigkeit ausreichend? - 2. Inhalt und Reichweite der Übergangsregelung in § 34 Abs. 10 b S. 2 KStG 2002 i.d.F. des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.2.2013 (BGBl 2013 I S. 285, BStBl 2013 I S. 188). - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 23.02.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 3556/10 K, G |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 17 87 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.07.2013 |
Erledigungs-Az: | I R 40/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 23 39 |