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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 7/01 |
§§: | ErbStG § 5 Abs. 1, BGB § 1375 Abs. 2 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Zugewinnausgleich, Ausgleichsanspruch, Schenkung, Zuwendung |
Rechtsfrage: | Fiktiver Zugewinnausgleichsanspruch und Abzugsbetrag bei Schenkungen des Erblassers. - Bei der Ermittlung des Abzugsbetrags nach § 5 Abs. 1 ErbStG umfasst der Nachlass begrifflich nur das gesamte auf die Erben übergehende Vermögen, nicht dagegen Werte, die dem Endvermögen des verstorbenen Ehegatten zur Berechnung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung nach § 1375 Abs. 2 BGB (hier: Schenkungen des Erblassers an die Kinder) hinzuzurechnen sind? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 06.12.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 19/98 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 450 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.06.2005 |
Erledigungs-Az: | II R 7/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 44 26 |