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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 65/11 (BFH)
§§: KStG § 14, KStG § 28, KStG § 29, KStG § 37, EStG § 15 a, UmwStG § 10
Schlagwörter Organschaft, Gewinnabführung, Ausgleich, Handelsrecht
Rechtsfrage: Organschaftliche Ausgleichsposten: Durfte das Finanzamt den Bilanzgewinn der Organträgerin durch Bildung eines passiven organschaftlichen Ausgleichspostens mindern, der auf nicht ausgleichsfähigen Verlusten gemäß § 15 a EStG beruhte, die der Organgesellschaft aus einer Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft zuzurechnen waren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 01.09.2011
Vorinstanz/AZ: 2 K 188/09
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 77
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 38 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.08.2012
Erledigungs-Az: I R 65/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 30 31