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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-442/05 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 77/388/EWG Anhang D Nr. 2, Richtlinie 77/388/EWG Anhang H Kategorie 2 |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Lieferung, Wasser, Leitung, Hausanschluss |
Rechtsfrage: | Fällt die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. Hausanschluss) durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt unter den Begriff "Lieferungen von Wasser" i.S. der Richtlinie 77/388/EWG (Anhang D Nr. 2 und Anhang H Kategorie 2)? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 03.11.2005 |
Vorinstanz/AZ: | V R 61/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 03 68 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 03.04.2008 |
Erledigungs-Az: | Rs C-442/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 20 62 |