Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 42/11 (BFH)
§§: EStG § 36 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1, AO § 78 Nr. 3, AO § 85, EStG § 39 b Abs. 2 und 5
Schlagwörter Anrechnung, Lohnsteuer, Erhebung, Vergleich, Zufluss
Rechtsfrage: 1. Inwiefern können Steuerpflichtiger und Finanzamt im Erhebungsverfahren Vergleiche schließen? - 2. Ist eine Lohnsteueranrechnung auch dann vorzunehmen, wenn ein Zufluss (im vorliegenden Fall ein geldwerter Vorteil) völlig fehlt? - 3. Nach welcher Methode ist die Lohnsteueranrechnung zu berechnen, wenn die Anrechnung nur teilweise erfolgt? - 4. Ist das BFH-Urteil vom 17.6.2009 VI R 46/07 (BFHE 226 S. 53, BStBl 2010 II S. 72 = SIS 09 29 88) auf den vorliegenden Fall anwendbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 15.06.2011
Vorinstanz/AZ: 3 K 135/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 28 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.09.2012
Erledigungs-Az: VII R 42/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 14 10