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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-346/97 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 92/81/EWG Art. 8 Abs. 1 Buchst. b |
Schlagwörter | Umweltsteuer, Flugverkehr, Mineralöl |
Rechtsfrage: | 1. Verstoßen die - nach dem Gesetz (1988: 1567) über die Umweltsteuer auf den Inlandsflugverkehr getroffenen - steuerlichen Maßnahmen, die Gegenstand des Rechtsstreits sind, gegen die Richtlinie 92/81/EWG (Mineralölrichtlinie), deren Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) die Mitgliedstaaten verpflichtet, Mineralöllieferungen zur Verwendung als Kraftstoff für die Luftfahrt mit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Luftfahrt von der harmonisierten Verbrauchsteuer zu befreien? - 2. Im Fall der Bejahung der ersten Frage: Ist Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) der Mineralölrichtlinie unmittelbare Wirkung zuzuerkennen, so daß sich ein Einzelner gegenüber einer staatlichen Behörde auf ihn vor einem nationalen Gericht berufen kann? - 3. Können, wenn die Mineralölrichtlinie im vorliegenden Fall Anwendung findet, die streitigen steuerlichen Maßnahmen im Hinblick darauf, daß die schwedische Umweltsteuer teilweise aufgrund des Kraftstoffverbrauchs und teilweise aufgrund der Kohlenwasserstoff- und Stickstoffoxidemissionen berechnet wird, in einen EG-konformen und in einen nicht-EG-konformen Teil unterteilt werden? |
Vorinstanz: | Länsrätt i Dalarnas Iän |
Vorinstanz/Datum: | 03.09.1997 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 10.06.1999 |
Erledigungs-Az: | Rs C-346/97 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 17 44 |