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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 13/02 |
§§: | AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 10 b Abs. 1, EStG § 10 d |
Schlagwörter | Rückwirkendes Ereignis, Spende, Spendenbescheinigung, Gesonderte Feststellung, Änderung |
Rechtsfrage: | 1. Greift die Änderungsvorschrift des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977, wenn eine Spendenbescheinigung erst nach Rechtskraft des Steuerbescheides erteilt wird? 2. Kann ein erstmaliger Feststellungsbescheid über eine Großspende (vgl. § 10 b Abs. 1 Sätze 3 und 4 EStG) entsprechend dem BFH-Urteil vom 9. Dezember 1998 XI R 62/97 (BStBl II 2000, 3) nur dann ergehen, wenn der zugrunde liegende Steuerbescheid noch änderbar ist? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 04.09.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 8898/98 E, F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 04 62 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.03.2003 |
Erledigungs-Az: | XI R 13/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 23 69 |