Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 4/11 (BFH)
§§: BewG § 11 Abs. 2 Satz 1, BewG § 11 Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Stuttgarter Verfahren, Jahresfrist, Gemeiner Wert
Rechtsfrage: Bewertung eines GmbH-Anteils im Rahmen der Erbschaftsbesteuerung: 1. Beginnt die Jahresfrist des § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG mit dem Zeitpunkt des Kaufvertrags oder mit dem zeitnahen Stichtag, auf welchen der Kaufpreis der GmbH-Anteile bemessen wurde? - 2. Bis zu welcher Beteiligungsquote an einer Kapitalgesellschaft liegt ein Zwerganteil vor, wenn der gemeine Wert eines Anteils aus einem einzigen Verkauf abgeleitet werden soll? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 02.12.2010
Vorinstanz/AZ: 4 K 715/2009
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 17 97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.05.2013
Erledigungs-Az: II R 4/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 19 67