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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 4/01
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Rabatt, Vermögensvorteil, Gesellschafter, GmbH, Kapital
Rechtsfrage: Liegt beim mit 20 % an einer GmbH beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer eine im Rahmen der Kapitaleinkünfte zu erfassende verdeckte Gewinnausschüttung vor, wenn er in den Streitjahren als Geschäftsführer der GmbH dem Einzelunternehmen seiner Ehefrau überhöhte Preisnachlässe gewährt und die GmbH bei Aufdeckung des Sachverhalts - nach Ablauf der Streitjahre - Schadensersatzansprüche geltend gemacht hat (Hauptsacheverfahren zu dem im AdV-Verfahren ergangenen BFH-Beschluss vom 14. Juli 1998 VIII B 38/98, BFHE 186, 379)? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 24.11.2000
Vorinstanz/AZ: 2 K 765/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 68 37
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.05.2004
Erledigungs-Az: VIII R 4/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 01 84