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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 3/08 (BFH)
§§: UStG § 3 Abs. 9 Satz 4, UStG § 3 Abs. 1, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Partyservice, Sonstige Leistung, Lieferung, Verzehr an Ort und Stelle, Ermäßigter Steuersatz
Rechtsfrage: Führt im Zusammenhang mit der Lieferung von verzehrfertigen Speisen eines Partyservices - a) allein die Zurverfügungstellung der Gedecke, - b) die Zurverfügungstellung und anschließende Reinigung der Gedecke - insgesamt zu einer mit dem Regelsteuersatz zu besteuernden sonstigen Leistung i.S. des § 3 Abs. 9 Sätze 4 und 5 UStG oder zu einer mit dem ermäßigten Steuersatz zu besteuernden Lieferung gemäß § 3 Abs. 1 UStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 13.11.2006
Vorinstanz/AZ: 15 K 3123/03 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 15 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.04.2009
Erledigungs-Az: XI R 3/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 26 94