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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 20/11 (BFH) |
§§: | EStG § 10 d Abs. 3, AO § 171 Abs. 3, AO § 181 Abs. 5 |
Schlagwörter | Verlustvortrag, Verlustfeststellung, Antrag, Verjährung, Feststellungsverjährung |
Rechtsfrage: | Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags : 1. Ist ein Antrag auf gesonderte Verlustfeststellung ein "Antrag" i.S. des § 171 Abs. 3 AO? - 2. Auslegung des Begriffs "von Bedeutung" i.S. des § 181 Abs. 5 AO: Ist eine gesonderte Verlustfeststellung auch nach deren Verjährung ohne weiteres (zeitlich unbegrenzt) möglich, solange die entsprechenden Verluste bisher tatsächlich noch nicht berücksichtigt wurden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 04.11.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 4643/09 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 35 57 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.01.2012 |
Erledigungs-Az: | IX R 20/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 15 73 |