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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 67/02
§§: EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Abfindung, Entschädigung, Mietverhältnis
Rechtsfrage: Abfindung - Für vorzeitige Auflösung eines Mietvertrags erhaltene Abfindungszahlung keine gem. § 24 Nr. 1 Buchst. a i.V. mit § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG steuerbegünstigte Entschädigung sondern laufende Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 07.11.2002
Vorinstanz/AZ: 3 K 1320/00 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 12 47
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.01.2005
Erledigungs-Az: IX R 67/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 25 69