Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 3/13 (BFH)
§§: EStG § 52 Abs. 55 j Satz 1, EStG § 46 Abs. 2 Nr. 1, EStDV § 56 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b, GG Art. 3
Schlagwörter Pflichtveranlagung, Anwendungsvorschrift, Verfassungsmäßigkeit, Rückwirkung, Steuererklärungspflicht
Rechtsfrage: Verstößt die durch § 52 Abs. 55 j Satz 1 EStG erfolgte Rückbewirkung des Anwendungsbereichs des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG i.d.F. des JStG 2007 gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes (durch den nachträglichen Wegfall einer einmal bestehenden Steuererklärungspflicht und der dadurch schon begründeten Anlaufhemmung der Festsetzungsverjährung) und der Steuergerechtigkeit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 18.12.2012
Vorinstanz/AZ: 10 K 3166/09
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.07.2014
Erledigungs-Az: VI R 3/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 27 13