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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 53/13 (BFH) |
§§: | HGB § 272, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1 |
Schlagwörter | Wandelschuldverschreibung, Verzinsung, Kapitalrücklage, Rechnungsabgrenzung, Verdeckte Gewinnausschüttung |
Rechtsfrage: | Bilanzielle Behandlung von niedrigverzinslich ausgegeben Namenswandelschuldverschreibungen: Ist der nach der kürzest möglichen Laufzeit einer Anleihe bemessene Zinsvorteil, als der für das Wandlungsrecht erzielte Betrag, im Zeitpunkt der Ausgabe der Schuldverschreibung in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB und daneben ein (über die Laufzeit linear aufzulösender) aktiver Rechnungsabgrenzungsposten einzustellen? Führt die Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens bei vorzeitiger Wandlung zu einer Vermögensminderung und somit zu einer verdeckten Gewinnausschüttung an die Neuaktionäre? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 11.06.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 8326/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 09 01 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.11.2014 |
Erledigungs-Az: | I R 53/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 07 88 |