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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI B 135/99 |
§§: | EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 24 |
Schlagwörter | Abfindung, Steuerermäßigung |
Rechtsfrage: | Kann bei Verteilung von Abfindungszahlungen auf zwei Veranlagungszeiträume § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 EStG angewendet werden, wenn sich der Sachverhalt von den typischen Abfindungsfällen, in denen laufende Leistungen durch eine in der Höhe bzw. der Art der Berechnung daran orientiere Einmalzahlung - sei es auch in Raten - abgegolten werden, unterscheidet und die weitere Zahlung nicht Teil der vorangegangenen ist, sondern mit ihr etwas anderes abgegolten wird als der künftige Wegfall laufender Leistungen? |
Vorinstanz: | FG Bremen |
Vorinstanz/Datum: | 13.10.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 4 99 108 K 3 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 89 77 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.08.2000 |
Erledigungs-Az: | XI B 135/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: XI R 73/00 - erledigt durch BFH-Urteil vom 27.5.2002 - XI R 73/00 (NV) - Revision unbegründet |