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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 123/93 | 
| §§: | BerlinFG § 19, BerlinFG § 31 Abs. 14 S. 4, EStG § 6 | 
| Schlagwörter | Bestellung, Gerüstteile | 
| Rechtsfrage: | Aufeinander abgestimmte Gerüstteile selbständig bewertungsfähig? Identität bei Sachgesamtheit? hier: wegen Änderung des Zulagensatzes bereits im März 1989 bestellte und erst 1990 nach Abruf gelieferte Gerüstteile. - Zulassung durch FG - | 
| Vorinstanz: | FG Berlin | 
| Vorinstanz/Datum: | 10.06.1993 | 
| Vorinstanz/AZ: | IV 217/91 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 05.02.1998 | 
| Erledigungs-Az: | III R 123/93 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 13 55 | 
