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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-524/13 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 69/335/EWG |
Schlagwörter | EG, EU, Umwandlung; Kapitalgesellschaft, Notar, Kapitalverkehrsteuer |
Rechtsfrage: | Ist die RL 69/335/EWG i.d.F. der RL 85/303/EWG dahin auszulegen, dass die Gebühren, die ein beamteter Notar für die notarielle Beurkundung eines Rechtsgeschäfts erhält, das die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft anderer Art zum Gegenstand hat, Steuern i.S. der Richtlinie sind, auch wenn die Umwandlung nicht zu einer Erhöhung des Kapitals der übernehmenden oder formwechselnden Gesellschaft führt? |
Vorinstanz: | Amtsgericht Karlsruhe |
Vorinstanz/Datum: | 27.09.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 1 UR II 1/09 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2013 Nr. C 367 S. 25 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 03.07.2014 |
Erledigungs-Az: | Rs C-524/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 18 63 |