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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 95/01
§§: EStG § 74 Abs. 1 Satz 4, BGB § 1601
Schlagwörter Kindergeld, Abzweigung, Unterhaltspflicht, Heimunterbringung
Rechtsfrage: Rechtmäßigkeit der Abzweigung des Kindergeldes an einen Träger der Kinder- und Jugendhilfe für die Übernahme der Kosten der Heimunterbringung und des Unterhalts eines Kindes. Kommt eine Abzweigung auch dann in Betracht, wenn die Eltern daneben (geringe) Unterhaltsleistungen erbringen und nach welchen Maßstäben ist das Kindergeld zwischen den Unterhaltsleistenden aufzuteilen? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 01.02.2001
Vorinstanz/AZ: IV 134/2000
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 82 10
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision