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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 52/06 |
§§: | KStG § 1 Abs. 1 Nr. 6, KStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 7, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Betrieb gewerblicher Art, Nichtabziehbare Betriebsausgaben, Toilettenanlage, Herstellungskosten |
Rechtsfrage: | Sind Herstellungskosten sowie Finanzierungsaufwendungen für eine öffentliche Toilettenanlage durch die Zuordnung der Anlage zum gewillkürten Betriebsvermögen bei einem Betrieb gewerblicher Art als Betriebsausgaben abziehbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 22.06.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 4921/04 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 47 05 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.11.2007 |
Erledigungs-Az: | I R 52/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 15 02 |