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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 21/98 |
§§: | UStG § 4 Nr. 12 J: 1980, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. b Nr. 1, FGO § 96 |
Schlagwörter | Beherbergung, Asylbewerber, Asylanten, kurzfristige Vermietung |
Rechtsfrage: | Ist die Unterbringung von Asylbewerbern eine kurzfristige Beherbergung von Fremden (mündliche Mietverträge, Absicht) und somit nicht steuerfrei?- Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 16.12.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 4823/94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.11.1998 |
Erledigungs-Az: | V R 21/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 58 15 |