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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 69/10 (BFH)
§§: EStG § 35 Abs. 1, EStG § 26, EStG § 26 b
Schlagwörter Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Steuerermäßigung, Zusammenveranlagung, Verlustausgleich, Gewerbesteuer, Anrechnung
Rechtsfrage: Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer: Ist bei zusammenveranlagten Ehegatten, die beide gewerbliche Einkünfte erzielt haben - der eine positive, der andere negative - ein horizontaler Verlustausgleich innerhalb dieser Einkunftsart vorzunehmen, mit der Folge, dass sich eine Steuerermäßigung nach § 35 Abs. 1 EStG nur dann ergibt, wenn in der Summe positive gewerbliche Einkünfte erzielt wurden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 29.09.2010
Vorinstanz/AZ: 6 K 246/09
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2011 S. 451
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 42 13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.09.2012
Erledigungs-Az: III R 69/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 02 60