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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 68/00 |
| §§: | UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, UStG § 10 Abs. 1, UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a |
| Schlagwörter | Organschaft, Entgelt, Konkurs, Anzahlung |
| Rechtsfrage: | Hat eine ehemalige Organgesellschaft, die nach der Konkurseröffnung ein Bauvorhaben fertig stellt, das Gesamtentgelt oder nur die Differenz zu den vom Organträger vor Konkurseröffnung versteuerten Anzahlungen der Umsatzsteuer zu unterwerfen? - Zulassung durch FG - |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 26.09.2000 |
| Vorinstanz/AZ: | 15 K 3929/96 U |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 61 33 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 21.06.2001 |
| Erledigungs-Az: | V R 68/00 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 14 15 |