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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 62/97
§§: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 Halbs 2
Schlagwörter Geschäftsführervergütung, Vorweggewinn, Gesellschaft mbH, Atypische stille Gesellschaft
Rechtsfrage: Ist die Geschäftsführervergütung des atypisch still an einer GmbH Beteiligten, der zugleich die Geschäfte der GmbH führt, als Sondervergütung i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 2. Halbsatz EStG einzuordnen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 18.06.1997
Vorinstanz/AZ: 10 K 2413/93
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1997 S. 1503
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.12.1998
Erledigungs-Az: VIII R 62/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 57 31