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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 51/01 | 
| §§: | EigZulG § 19 | 
| Schlagwörter | Herstellungsbeginn, Eigenleistung | 
| Rechtsfrage: | "Beginn der Herstellung" i.S. von § 19 Abs. 2 Nr. 2 EigZulG durch Anfuhr nicht unbedeutender Mengen von Baumaterial auf den Bauplatz - Dokumentation des Bauwillens der Kläger auch bei Baumaterialbestellung durch Dritten (Schwiegersohn) - Berücksichtigung von Eigenleistungen bei Ermittlung der Relationsgrenze von Vorabanlieferungen zu Gesamtherstellungskosten? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg | 
| Vorinstanz/Datum: | 26.09.2000 | 
| Vorinstanz/AZ: | 14 K 318/97 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 124 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 88 22 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 30.09.2003 | 
| Erledigungs-Az: | III R 51/01 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 04 33 |