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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 30/18 (BFH) |
§§: | AO § 69, AO § 34, InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2 |
Schlagwörter | Lohnsteuer, Geschäftsführer, Insolvenz, Haftung, Verfügungsbeschränkung, Zustimmung |
Rechtsfrage: | Handelt ein erfahrener GmbH-Geschäftsführer grob fahrlässig, wenn er aufgrund eines von dem vorläufigen "schwachen" Insolvenzverwalter bereits vor dessen Bestellung erteilten Hinweises, keine Verfügungen mehr ohne Zustimmung durchführen zu dürfen, nach der Bestellung fällig werdende Lohnsteuern nicht mehr abführt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 31.05.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 9247/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 14 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.10.2019 |
Erledigungs-Az: | VII R 30/18 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 04 21 |