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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 28/00
§§: EStG § 32 Abs 6 S 5, BGB § 1613
Schlagwörter Kinderfreibetrag, Halbteilung, Unterhaltspflicht
Rechtsfrage: Zustimmungsfreie Übertragung der Kinderfreibeträge, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung zu 72 v.H. nachkommt? Welcher Beurteilungszeitraum ist für § 32 Abs. 6 Satz 5 EStG zugrunde zu legen, wenn wegen § 1613 BGB Unterhalt lediglich ab einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb des betreffenden Kalenderjahres gefordert werden kann? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 03.09.1997
Vorinstanz/AZ: 5 K 2464/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.03.2002
Erledigungs-Az: VI R 28/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet