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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 64/01
§§: BewG § 103, BewG § 106, BewG § 109
Schlagwörter Einheitswert des Betriebsvermögens, Rücklage für Ersatzbeschaffung, Steuerbilanz, Identität
Rechtsfrage: Rücklage für Ersatzbeschaffung - Einheitsbewertung des Betriebsvermögens: Kann die Rücklage für Ersatzbeschaffung beim Einheitswert des Betriebsvermögens auch in den Jahren (1.1.1993 bis 31.12.1997) nicht berücksichtigt werden, in denen grundsätzlich die Steuerbilanzwerte übernommen werden können, weil der Abzug dieser Rücklage bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens durch Gesetz nicht ausdrücklich zugelassen ist. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 20.09.2001
Vorinstanz/AZ: 3 K 179/98
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 7
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 83 27
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.03.2004
Erledigungs-Az: II R 64/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 27 18