
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 27/18 (BFH) |
§§: | UmwStG § 11 Abs. 2 Satz 1, UmwStG § 15 Abs. 2 Satz 3, UmwStG § 15 Abs. 2 Satz 4, GewStG § 2, KStG § 14 Abs. 1 Satz 1, UmwG § 123 |
Schlagwörter | Gewerbesteuer, Umwandlung, Organgesellschaft, Abspaltung, Buchwertfortführung |
Rechtsfrage: | Aufspaltung einer GmbH: Aufdeckung der stillen Reserven auch bei Weiterveräußerung der Gesellschaftsanteile zum Buchwert: 1. Ist ein durch die Aufspaltung einer GmbH als Organgesellschaft in mehrere neu gegründete GmbHs nach § 123 UmwG eventuell entstandener gewerbesteuerrechtlicher Übertragungsgewinn i.S. von § 11 Abs. 2 UmwStG 2006 vom Organträger zu versteuern (gegen BMF-Schreiben vom 11.11.2011, BStBl 2011 I S. 1314, Rz 15.27)? - 2. Bildet § 15 Abs. 2 Satz 3 und 4 UmwStG 2006 eine untrennbare inhaltliche Einheit, so dass keine allgemeine Missbrauchsprüfung vorzunehmen ist, wenn die 20 %-Grenze des § 15 Abs. 2 Satz 4 UmwStG 2006 eingehalten worden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 31.05.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 9143/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 14 65 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.08.2021 |
Erledigungs-Az: | I R 27/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 19 35 |