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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 38/19 (BFH) |
§§: | KraftStG § 3 a Abs. 1, AO § 45 Abs. 1 Satz 1, BGB § 1922 |
Schlagwörter | Kraftfahrzeugsteuer, Schwerbehinderung, Steuerbefreiung, Rechtsnachfolge, Antragsbefugnis |
Rechtsfrage: | Kann die Steuerbefreiung für Schwerbehinderte auch noch nach dem Tod des Behinderten von dessen Erben beantragt werden, oder handelt es sich um ein höchstpersönliches Antragsrecht des Fahrzeughalters, das nicht auf dessen Rechtsnachfolger übergeht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 18.10.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 1012/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 21 57 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.02.2021 |
Erledigungs-Az: | IV R 38/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 09 01 |