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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-67/14 (EuG)
§§: DVO (EU) Nr. 1106/2013
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Antidumpingzoll, Einfuhr, Stahl, Indien, Nichtigkeit
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen den Rat. Die Klägerin beantragt, - die DVO (EU) Nr. 1106/2013 des Rates vom 5.11.2013 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von bestimmtem Draht aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indien für nichtig zu erklären, soweit sie die Viraj Profiles Limited betrifft; - dem Rat und etwaigen Streithelfern, die während des Verfahrens zur Unterstützung des Rates zugelassen werden, die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Rat
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2014 Nr. C 112 S. 48
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 11.07.2017
Erledigungs-Az: Rs T-67/14