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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 36/18 (BFH) |
§§: | UStG § 3 Abs. 1, UStG § 3 Abs. 9, UStG § 12 Abs. 1, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 |
Schlagwörter | Einheitliche Leistung, Lieferung, Sonstige Leistung, Ermäßigter Steuersatz, Preis |
Rechtsfrage: | 1 . Erbringt ein Unternehmer eine einheitliche Leistung oder zwei getrennte Leistungen, wenn er von Bauern bereitgestelltes Getreide mahlt und mischt und er dabei nach Wunsch des Kunden von ihm selbst beschafftes Futteröl zur Nährstoffanreicherung und/oder Mineralfutter hinzugibt? - 2. Handelt es sich beim Mahlen und Mischen um eine sonstige Leistung? - 3. Ist die Zugabe von Futteröl und Mineralfutter eine Lieferung, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen kann? - 4. Steht das Verhältnis der Preise für das Schroten/Quetschen einerseits, Futteröl und/oder Mineralfutter andererseits der Annahme zweier eigenständiger Leistungen entgegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 16.10.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 703/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 18 41 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.09.2019 |
Erledigungs-Az: | V R 36/18 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 19 01 |