
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 10/21 (BFH) |
§§: | RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1 Buchst. a |
Schlagwörter | Versicherungsleistung, Vermittlungsleistung, Steuerfreiheit, Versicherungsberater |
Rechtsfrage: | 1. Ist Art. 135 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL, wonach die Mitgliedstaaten Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze einschließlich der dazugehörigen Dienstleistungen, die von Versicherungsmaklern und -vertretern erbracht werden, von der Steuer befreien, dahingehend auszulegen, dass er einer nationalen Vorschrift entgegensteht, die die Aufbereitung von Versicherungsbedingungen für bisher nicht versicherbare Risiken nicht als wesentlichen Aspekt der Tätigkeit eines Versicherungsmaklers oder -vertreters ansieht, und diese Leistungen nicht von der Umsatzsteuer befreit? - 2. Ist Art. 135 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL, wonach die Mitgliedstaaten Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze einschließlich der dazugehörigen Dienstleistungen, die von Versicherungsmaklern und -vertretern erbracht werden, von der Steuer befreien, dahingehend auszulegen, dass er einer nationalen Vorschrift entgegensteht, die Dienstleistungen, die zwar zu Versicherungsumsätzen dazugehörige Dienstleistungen eines Versicherungsmaklers oder -vertreters, der Vermittlungstätigkeiten erbringt, sind, aber selbst keine Vermittlungstätigkeiten darstellen, nicht von der Umsatzsteuer befreit? - Das Verfahren V R 58/17 war durch Beschluss vom 5.9.2019 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-907/19 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 17.10.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 3268/14 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 23 63 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.06.2021 |
Erledigungs-Az: | V R 10/21 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Historisches Az: V R 58/17 -- Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 20 53 |