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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 22/98
§§: EStG § 4, EStG § 5, EStG § 16 Abs. 2, BGB § 812, BGB § 951
Schlagwörter Nutzungsrecht, Ausgleichsanspruch, Gewinn, Verkehrswert
Rechtsfrage: Führt die vorzeitige Beendigung eines aktivierten Nutzungsrechts am Gebäudeanteil der Ehefrau zu einer Gewinnrealisierung (hier Ansatz bei § 16 EStG) in Höhe der Differenz zwischen dem Restbuchwert des Aktivpostens und einem auf der Rechtsgrundlage des § 951 i.V.m. § 812 BGB zustehenden Ausgleichsanspruchs? Bemißt sich der Ausgleichsanspruch nach dem Verkehrswert zum Zeitpunkt der Nutzungsbeendigung?- Zulassung durch FG
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 21.01.1998
Vorinstanz/AZ: 1 K 377/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.03.1999
Erledigungs-Az: XI R 22/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 14 14