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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 49/06 |
§§: | AO § 147 Abs. 6 Satz 2, AO § 140, AO § 141, AO § 200 Abs. 1 Satz 2, EStG § 4 Abs. 3, UStG § 22 |
Schlagwörter | Digitaler Datenträger, Aufzeichnungspflicht, Außenprüfung, Einnahmeüberschussrechnung, Ermessen |
Rechtsfrage: | Ist eine Aufforderung des FA gemäß § 147 Abs. 6 Satz 2 AO (Zurverfügungstellung von gespeicherten Unterlagen und Aufzeichnungen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger im Rahmen einer Außenprüfung) insoweit ermessensfehlerhaft, als sie Daten erfasst, die über die Aufzeichnungspflichten eines Einnahmeüberschussrechners hinausgehen, obwohl dieser -freiwillig- unter Verwendung eines Datev-Programms über seine Aufzeichnungspflichten hinausgehende Daten (Sachkonten) erfasst hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 13.11.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 198/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 05 07 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.06.2009 |
Erledigungs-Az: | VIII R 80/06 |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 80/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 29 08 |