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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 32/09 (BFH)
§§: EStG 2002 § 4 Abs. 4 a, EStG 1997 § 4 Abs. 4 a Satz 3, AO § 42
Schlagwörter Schuldzinsen, Hinzurechnung, Gestaltungsmissbrauch
Rechtsfrage: Hat eine Hinzurechnung von Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4 a EStG zu erfolgen, wenn dem betrieblichen Girokonto jeweils kurz vor Jahresende fremd finanzierte Geldmittel zugeführt und wenige Tage nach Jahreswechsel auf ein privates Girokonto zurück transferiert werden? Liegt ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten vor, wenn durch dieses Vorgehen der Stand der Überentnahmen zum maßgeblichen Stichtag kurzfristig reduziert werden soll? - Steht der Anwendung von § 42 AO entgegen, dass der Gesetzgeber § 4 Abs. 4 a Satz 3 EStG a.F. mit dem StÄndG 2001 ersatzlos aufgehoben hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 18.03.2009
Vorinstanz/AZ: 2 K 160/06
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2009 S. 1354
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 20 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.08.2012
Erledigungs-Az: VIII R 32/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 30 64