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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 88/95 |
§§: | EStG § 22 Nr. 3 |
Schlagwörter | Sonstige Leistung, Pflegekosten |
Rechtsfrage: | Für die Pflege des Schwagers (Kläger ist amtlich zum Pfleger und Vormund bestellt zugeflossene Beträge als sonstige Leistungen i.S. des § 22 Nr.3 EStG? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 02.09.1994 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1196/93 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1995 S. 260 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.09.1999 |
Erledigungs-Az: | IX R 88/95 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 21 08 |