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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 42/14 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 1 Satz 1, EStG § 79, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Sonderausgabe, Altersvorsorgezulage, Altersvorsorge, Rentenversicherung, Versorgungsleistung, Verfassung, Gleichheit
Rechtsfrage: Ist der Ausschluss von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreiter Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der unmittelbaren Zulageberechtigung nach §§ 79, 10 a EStG verfassungswidrig (hier: angestellter Rechtsanwalt als pflichtversichertes Mitglied der Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 08.05.2014
Vorinstanz/AZ: 10 K 14253/12
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 1383
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 17 47
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.04.2016
Erledigungs-Az: X R 42/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren X R 42/14 ruht gemäß Beschluss vom 5.11.2014 bis zur Entscheidung in dem Revisionsverfahren X R 11/13. -- Nach Entscheidung des X. Senats des BFH durch Urteil vom 29.7.2015 X R 11/13 = SIS 15 23 73 wird das Verfahren X R 42/14 fortgeführt. -- Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 14 97