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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 95/01 |
§§: | EStG § 74 Abs. 1 Satz 4, BGB § 1601 |
Schlagwörter | Kindergeld, Abzweigung, Unterhaltspflicht, Heimunterbringung |
Rechtsfrage: | Rechtmäßigkeit der Abzweigung des Kindergeldes an einen Träger der Kinder- und Jugendhilfe für die Übernahme der Kosten der Heimunterbringung und des Unterhalts eines Kindes. Kommt eine Abzweigung auch dann in Betracht, wenn die Eltern daneben (geringe) Unterhaltsleistungen erbringen und nach welchen Maßstäben ist das Kindergeld zwischen den Unterhaltsleistenden aufzuteilen? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 01.02.2001 |
Vorinstanz/AZ: | IV 134/2000 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 82 10 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |