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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 46/13 (BFH)
§§: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, GewStG § 2 Abs. 1, AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO § 85, AO § 88, AO § 89
Schlagwörter Freiberufliche Tätigkeit, Abgrenzung, Neue Tatsache, Pflichtverletzung
Rechtsfrage: Erzielt eine auf technische Übersetzungen spezialisierte GbR Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb? Stellt die konkrete Höhe der in einer ausländischen Betriebsstätte erzielten Gewinne auch dann eine neue Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO dar, wenn dem Finanzamt die Existenz der ausländischen Betriebsstätte und der ausländischen Gewinne dem Grunde nach bekannt war? Hat eine Abwägung der Verletzung der Ermittlungspflicht durch das Finanzamt und der Mitwirkungspflicht durch die Klägerin zu erfolgen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 24.10.2012
Vorinstanz/AZ: 15 K 883/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 26 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.02.2017
Erledigungs-Az: VIII R 46/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 08 91