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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 28/06 |
§§: | EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 3, EStG § 15 |
Schlagwörter | Gewinnermittlung, Wahlrecht, Gewerbebetrieb, Freiberufliche Tätigkeit |
Rechtsfrage: | Ist der gewerbliche Gewinn aus einer Tätigkeit als Generalübernehmer (schlüsselfertige Sanierung eines Altbaus) nach § 4 Abs. 1 EStG oder nach § 4 Abs. 3 EStG zu ermitteln? Mögliche Änderung des Wahlrechts der Gewinnermittlungsart, wenn der Kläger zunächst in seine nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelten freiberuflichen Einkünfte als Ingenieur auch die aus der Tätigkeit als Generalübernehmer einbezog, diese aber nach einer Außenprüfung den gewerblichen Einkünften zugeordnet wurden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 27.04.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 6416/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 29 19 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.07.2009 |
Erledigungs-Az: | X R 28/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 36 24 |