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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 67/10 (BFH)
§§: EStG § 8 Abs. 2 Satz 3, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 8 Abs. 2 Satz 5, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Zuschlag, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Auslegung, Nutzung, Einzelbewertung
Rechtsfrage: Bewegt sich die Rechtsprechung des BFH (Ermittlung des Zuschlags gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG abhängig vom Umfang der tatsächlichen Nutzung durch Einzelbewertung der Fahrten mit 0,002 % des Listenpreises im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG je Entfernungskilometer) noch in den Grenzen der zulässigen Auslegung einer Rechtsnorm? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 15.04.2010
Vorinstanz/AZ: 14 K 60/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 08 35
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision